Für Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für psychotherapeutische Heilbehandlungen – entsprechend der gültigen Psychotherapierichtlinien – werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung und Bewilligung übernommen. Vor Antragsstellung und Behandlungsbeginn stehen Ihnen Sprechstunde-, Diagnostik- und vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) zur gemeinsamen Ersteinschätzung zur Verfügung, um zu schauen, ob sich eine tragfähige, vertrauensvolle Arbeitsbeziehung entwickelt. Diese 4-6 Sitzungen vor Antragsstellung werden von allen Kassen nach Vorlage der Versicherungskarte ohne Antragstellung übernommen. Diese antragsfreien Probesitzungen können Sie bei der Suche nach einer ‚passenden‘ Behandlung in jeder (!) Psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung nutzen, solange kein Behandlungsantrag bei der Kasse gestellt wurde.
Für Privat Versicherte:
Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel fünf probatorische Sitzungen ohne Antragsverfahren. Da die Leistungsübernahme bei den Privatkassen von den individuell sehr verschiedenen Vertragsvereinbarungen abhängt, sollten die Bedingungen vom Versicherten vorab erfragt werden. Wichtig ist ob ggf. im Versicherungsvertrag ein Leistungsausschluss für Psychotherapie vereinbart wurde.
Hinweis: Da die Gebührenordnung der PKV seit 1996 nicht mehr novelliert wurde und die , wird vor Behandlungsbeginn eine ergänzende Honorarvereinbarung nach §2 GOÄ getroffen (3,5 facher Satz) . Eine vollständige Erstattung der Kosten durch den Kostenträger ist möglicherweise nicht gewährleistet.
Paarberatung
Die Kosten für Paarberatungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Das Honorar orientiert sich an der geltenden GOP.